UNIONSRECHT Das Europarecht spielt heutzutage in fast alle Lebensbereiche hinein. Wer es erkennt und anzuwenden weiß, wird in vielen Fällen für seine Mandanten einen wichtigen Vorteil erzielen können. Die richtige Geltendmachung von Europarecht kann einen Fall entscheiden. Umgekehrt greift Europarecht in vielen Bereichen immer mehr und immer tiefer in die Rechte der Menschen ein. Hier besteht die Aufgabe des Spezialisten darin, solche Angriffe auf die Rechte der Mandanten abzuwehren. Die im Jahre 2009 Teil des vorrangigen Rechts gewordene EU-Grundrechte-Charta (EUGRC) kann wichtigen ganz konkreten Grundrechtsschutz in jedem Verfahren bringen. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist die EUGRC Teil des von ihm zu judizierenden Grundrechtskatalogs. Dr. Weh beherrscht das Zusammenspiel zwischen der Europäischen Menschenrechtskonvention,
der EU-Grundrechte-Charta und dem Verfassungsrecht. |