FREMDEN- UND ASYLRECHT

Dieses Gebiet stellt die Topspezialisierung der Kanzlei dar.

Niemand kennt das von früher zwei Seiten Gesetzestext auf inzwischen auf 1000 Buchseiten aufgeblasene und alle Jahre mindestens zweimal umfangreich geänderte österreichische Fremden- und Asylrecht mit all seinen Tücken und Widersprüchen besser als unsere Mitarbeiter

Dr. Weh ist demgegenüber der Spezialist der internationalen Grundrechte von Ausländern. Er hat schon auf drei Kontinenten Vorträge zu diesem Gegenstand gehalten und publiziert ständig auf allen Gebieten des Fremdenrechts. Er hat Klienten schon wiederholt erfolgreich vor den beiden Europäischen Gerichtshöfen in Straßburg und Luxemburg und vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich vertreten. Beide Anwälte sind schon in ganz Österreich für Mandanten eingeschritten.

Das Fremdenrecht kommt in der Praxis vor allem in folgenden Verfahren vor:

  • Asylrecht und Duldung in Österreich
  • Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung (Aufenthaltsverbot, Rückkehrverbot, Ausweisung)
  • Verfahren zur Aufenthaltsbegründung (Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen)
  • Staatsbürgerschaftsrecht
  • In vielen dieser Verfahren geht es um alles oder nichts, vor allem im Asylrecht oder im Recht der Aufenthaltsbeendigung. Hier bei der Vertretung zu sparen, führt nicht nur oft zur Katastrophe einer abschlägigen Entscheidung, sondern ist auch vor dem Hintergrund sonst bestehender Erwerbsmöglichkeiten absolut unwirtschaftlich. Wer sein Verfahren dadurch verzögert, vergibt sich andere Möglichkeiten.

    Bei der Aufenthaltsbegründung kann eine möglichst frühzeitige rechtskundige Beratung viel Zeit im Verfahren sparen und viele leere Kilometer vermeiden. Auch wirtschaftlich rechnet sich diese Investition meistens. Wartezeiten von mehreren Monaten können so oft erspart oder verkürzt werden. Hier bietet die Kanzlei auf Anfrage einen günstigen Pauschaltarif für eine Ersteinschätzung an.

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