VERFASSUNGSRECHT

Der Verfassungsgerichtshof wird auf verschiedensten Gebieten tätig:

  • Finanzklagen und Staatshaftungsklagen nach Art. 137 B-VG
  • Kompetenzfeststellungen
  • Verordnungsprüfungen
  • Gesetzesprüfungen
  • Prüfung von Wahlen und Volksabstimmungen
  • Bescheidbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen
  • Asylbeschwerden
  • Eine Eingabe beim Verfassungsgerichtshof ist die schärfste Waffe im Arsenal eines Juristen, dementsprechend bedarf es gerade in diesen Verfahren ständiger Praxis und großer Erfahrung.

    Dr. Weh ist auf all diesen Gebieten bereits wiederholt beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich eingeschritten (Liste), und auch einige unserer Mitarbeiter sind gerade in seinen Spezialgebieten ständig mit Einreichungen beim Verfassungsgerichtshof befasst.

    Die Menschenrechte haben inzwischen innerstaatlich den Rang von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, von Grundrechten.

    Dementsprechend ist die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs immer mehr international vernetzt. Es ist selbstverständlicher geworden, auch internationale Rechtsvergleiche beim Verfassungsgerichtshof geltend zu machen.

    Bei dieser zunehmenden Internationalisierung der Grundrechte können fundierte Kenntnisse der Menschenrechtskonvention und der Grundrechte der Europäischen Union im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof oft entscheidend sein. Hier kommt die enorme Erfahrung von Dr. Weh auf diesen Gebieten voll zum Tragen.

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