ZIVILRECHT

Die Vertretung in streitigen Fällen, insbesondere an der Nahtstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht, stellt eine besondere Herausforderung dar.

Von Entschädigungsverfahren über strittige bau- oder gewerberechtliche Verfahren können wir Ihnen aufgrund unserer umfangreichen Kenntnisse im Verwaltungsrech oft den entscheidenden Mehrwert liefern.

Wir unterstützen auch regelmäßig bei der Geltendmachung von Amts- oder Staatshaftungsansprüchen, sei es nach unrechtmäßiger Haftverbüßung oder aufgrund von Schäden wegen behördlicher Fehlleistungen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Ausarbeitung von Testamenten, Übergabsverträgen oder die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren zählt zu unseren bevorzugten Tätigkeitsgebieten.

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